Rahmenbedingungen:
Die Praxis wird als eine Privatpraxis geführt. Die Gespräche können insofern in Umfang, Anzahl und Häufigkeit individuell abgestimmt werden. Für jüngere Kinder sind häufig 25 Minuten angemessen. Paar- und Familiengespräche benötigen oftmals 60–90 Minuten.

Zu Beginn sind häufig Gespräche im Abstand von ein bis zwei Wochen sinnvoll. Später sind auch größere zeitliche Abstände zweckmäßig, um persönlichen Entwicklungen Raum zu geben.

Termine:
Termine sind ausschließlich nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung möglich. Falls Sie mich telefonisch nicht persönlich erreichen, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Ich versuche Sie zeitnah zurückzurufen.

Die Termine sind verbindlich für Sie reserviert. Wenn Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie mir bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.

Erreichbarkeit:
Sie können mich persönlich telefonisch montags von 12.00 – 12.45 unter der Nummer 08031 – 615 002 1 erreichen.

Schweigepflicht:
Unsere Gespräche und alle Inhalte sowie Ihre Daten unterliegen der Schweigepflicht.

Kosten:
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für meine Leistungen in der Regel nicht. Gleiches gilt für die Kostenübernahme bei Anspruch auf Beihilfe.

Die privaten Krankenversicherungen können die Kosten abhängig von Ihren Vertragsvereinbarungen voll oder anteilig übernehmen. Klären Sie bitte die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung im voraus. Auch Ihre Heilpraktiker-Zusatzversicherung kann abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag die Honorarkosten anteilig übernehmen.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Honorarhöhe beträgt derzeit für 50 Minuten 100,55 €. Das Honorar für die einzelne Sitzung hängt von der jeweiligen Gesprächsdauer ab. In Ausnahmefällen kann ein geringeres Honorar vereinbart werden. Die Therapiekosten sind als „außergewöhnliche Belastung“ ab einer bestimmten Höhe steuerlich absetzbar.

Ihre Vorteile als Selbstzahler:

  • Rasche Terminvergabe
  • Es können Psychotherapie-Methoden verwendet werden, die nicht auf die Richtlinienverfahren (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie und neuerdings Systemische Therapie bei Erwachsenen) beschränkt sind. Therapiedauer und Häufigkeit der Gespräche können entsprechend Ihrer individuellen Situation und Ihren Bedürfnissen gestaltet werden.
  • Kein langwieriges Kostenbewilligungsverfahren
  • Als Selbstzahler erfahren von Ihrer Behandlung keine Krankenkassen, Institutionen oder Dritte etwas
  • Bei einem Neuabschluss einer Privaten Krankenversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer nahenden Verbeamtung gibt es keine Ausschlüsse oder Einschränkungen